Wenn Sie für mindestens CHF 300.- eingekauft haben und Sie diesen innert 30 Tagen an Ihren Wohnsitz ausserhalb der Schweiz und Liechtenstein exportieren, sind Sie berechtigt, die Mehrwertsteuer zurückzufordern. Das entsprechende Ausfuhrformular wird von einem Schweizer Zollbeamten bei der Ausreise signiert und an uns retourniert, sodass wir die Rückerstattung des entsprechenden Betrages umgehend einleiten können.